Montag, 19. April 2010

Ich habe heute über ein Internetforum von einer eMail erfahren, die an den Besitzer einer bestimmten Homepage gerichtet wurde. Dabei heißt es unter anderem, weshalb Sportschützen geladene Waffen bei sich tragen dürfen?! Um unter anderem dazu mal etwas Klarheit zu schaffen. Waffen und dazu noch geladen dürfen lediglich gefährdete Personen gem. §19 WaffG bei sich tragen. Um eine geladene Waffe ständig bei sich zu tragen mus man, wie schon erwähnt, zu den gefährdeten Personen zählen, ein Sportschütze darf dies NICHT !!! Gefährdete Personen sind unter anderem Richter, Staatsanswälte, Sicherheitsleute, u.ä. Weil man Sportschütze ist, hat man noch lange nicht das Recht, Waffen geladen bei sich zu tragen. Als Sportschütze hat man lediglich das Recht, Waffen zu erwerben und zu besitzen, als auch die Waffen zum Schießen (Training oder Wettkampf) zu einem Schießstand zu transportieren. Dann muss allerdings die Waffe ungeladen, getrennt von Munition und verschlossen transportiert werden.
Ebenso hieß es in der eMail, dass "Waffennarren"  Waffen ansammeln dürfen (Sinn dem entsprechend). Dies ist ebenfalls nicht der Fall. Als Sportschütze darf man lediglich zwei Waffen pro Halbjahr (innerhalb von 6 Monaten) erwerben. Man muss allerdings für jede einzelne Waffe ein sog. Bedürfnis nachweisen dürfen. Auch für Waffen, die auf die gelbe WBK eingetragen werden, muss ich nachweisen, dass ich diese regelmäßig für die sportliche Verwendung benötige (Wettkämpfe).
So einfach, wie es sich einige Personen machen, ist es also nicht. Vielleicht hilft in solchen Fällen das WaffeG bzw. die AWaffV hin und wieder weiter. Wer diese Gesetze nicht kennt und nicht´s damit an zu fangen weiss, sollte auch der artige eMail´s vielleicht überdenken. Ich habe zu dem Thema Waffenbesitz bereits einen ausführlichen Beitrag verfasst, den man sich (vor Verfassen einer eMail) mal zu Gemüte führen sollte, bzw. das entsprechende Gesetz mal lesen sollte.

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