Heute bin ich im Lauf der Suche nach einer Telefnonummer, die mich versucht hat anzurufen, allerdings nicht im Telefonbuch eingetragen ist (ich habe über das Internet die Rückwärtssuche verwendet), auf die folgende Seite gestoßen. Hier erhält man gleich ein paar Info´s zu der Nummer (wenn sie eingetragen ist). So weiss man gleich, wer am anderen Ende sitzt.
http://whocallsme.com/
Mittwoch, 29. Juli 2009
Samstag, 25. Juli 2009
Mal so ein wenig überlegt
Mal so ein wenig überlegt
Einige werden garantiert den § 130 StGB kennen, für die, die ihn nicht kennen hier das wichtigste und vorallem den Teil, auf den sich meine Gedanken beziehen:
Einige werden garantiert den § 130 StGB kennen, für die, die ihn nicht kennen hier das wichtigste und vorallem den Teil, auf den sich meine Gedanken beziehen:
" § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet
ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung
aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert
oder2.dieMenschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der
Bevölkerungbeschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. "
Oftmals lese ich im Internet Artikel (von der Antiwaffenlobby, bzw. Artikel von Personen, die grundsätzlich gegen Sportschützen, Jäger und sonstige Legalwaffenbesitzer sind) auf die dieser Paragraph sicherlich anzuwenden wäre.
Bloß die Frage ist, ob man mit einer Klage Erfolg hätte.
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