" Sportschütze erhält keinen Waffenschein zum Transport von Waffen
... "
" ... Der Leiter einer Militärschießsportgruppe kann für
den Transport von Vereinswaffen und Munition zu den Schießstätten nicht die
Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein) zum Schutz seiner Person
beanspruchen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
Koblenz.
Der Kläger beantragte die Erteilung eines Waffenscheins, um sich als
Schießlehrer und Leiter einer Schießsportgruppe bei dem Verbringen von Waffen
und Munition zu den verschiedenen Schulungs- und Schießstätten vor Angriffen
schützen zu können. ... "

