Ich musste gerade so lachen, dass ich fast einen Krampf bekommen hätte. Wenn man liest, was einige so in Foren schreiben, dann kann man sich doch nur an den Kopf fassen ...
Artikel 5 Grundgesetz - Recht der freien Meinungsäußerung
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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