Ich habe diesen Artikel gerade über Visier.de gefunden:
Zitat:
" Bewährungsstrafe für schmuggelnden
Zollbeamten
Schöffengericht sieht
Vorwurf des Waffenschmuggels für einen Vereinskameraden als erwiesen an
Für das Schöffengericht Konstanz war es ein eindeutiger Fall von
„Vetterles-Wirtschaft“ beim Zoll: es verurteilte einen Zollhauptsekretär aus
Singen unter anderem wegen illegaler Einfuhr von Waffen aus der Schweiz,
Falschbeurkundung im Amt und unerlaubten Waffenbesitzes zu eineinhalb Jahren auf
Bewährung. Als Auflage sind 1000 Euro Geldbuße zu bezahlen. ...
"
Quelle: [ "Südkurier" ]
Interessant ist aber u.a. diese Stelle:
Zitat:
" ... Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei vor vier
Jahren außerdem eine Schreckschusspistole und ein Würgeholz
sicher, wofür der Zöllner keine entsprechenden Besitz-Genehmigungen besaß.
... "
Ich habe die von mir gemeinte Stelle etwas stärker dargestellt. Man braucht in Deutschland, solange es sich um eine Schreckschusspistole mit deutschem Beschuss von der PTB handelt, keinerlei Genehmigungen. Nur dann, wenn dieser Stempel (zur Info, PTB steht in einem Kreis, darunter eine kleine Nummer) nicht auf der Waffe ist benötigt man eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis (WBK = Abk. für Waffen-Besitz-Karte).
Wenn es sich wirklich um eine Schreckschusswaffe ohne PTB-Stempel handelt, hätte man es in den Artikel schreiben sollen.Wenn keine Informationen dazu vorliegen hätte man sich dies ganz sparen können.

