Mal so ein wenig überlegt
Einige werden garantiert den § 130 StGB kennen, für die, die ihn nicht kennen hier das wichtigste und vorallem den Teil, auf den sich meine Gedanken beziehen:
Einige werden garantiert den § 130 StGB kennen, für die, die ihn nicht kennen hier das wichtigste und vorallem den Teil, auf den sich meine Gedanken beziehen:
" § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet
ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung
aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert
oder2.dieMenschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der
Bevölkerungbeschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. "
Oftmals lese ich im Internet Artikel (von der Antiwaffenlobby, bzw. Artikel von Personen, die grundsätzlich gegen Sportschützen, Jäger und sonstige Legalwaffenbesitzer sind) auf die dieser Paragraph sicherlich anzuwenden wäre.
Bloß die Frage ist, ob man mit einer Klage Erfolg hätte.

